Ein normales Fahrverbot ist anscheinend zu wenig. Radfahrer sind offensichtlich davon nicht betroffen. Daher bedarf es einer zweiten Verbotstafel. Und wie ist das mit den Anrainern ?

Ob das so in der Straßenverkehrsordnung definiert ist ?

Gefunden in Gumpoldskirchen am Ende der Straße “Rotes Mäuerl”

Anrainer dürfen dort ( die Straße führt in den Wald ) auch nur mit dem Motorrad, PKW oder LKW fahren. Denn das Fahren mit dem Fahrrad ist ja allen untersagt.